Inhalt
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Geltungsbereich, Begriffe
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Angebot, Vertragsschluss, Textform
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Mitwirkungspflichten
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Leistungsumfang, Projektablauf & Abnahmen
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Change Requests (Leistungsänderungen)
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Vergütung, Fälligkeit, Zahlungen
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Nutzungsrechte, Urhebervermerke & Referenzen
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Rechte Dritter, Freistellung
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Gewährleistung & Leistungsqualität
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Haftung
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Termine, Verzug, Ausfallhonorar
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Kündigung / Stornierung
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Vertraulichkeit & Datenschutz
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Subunternehmer:innen
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
1. Geltungsbereich, Begriffe
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von HEALTHComm Marketing & Kommunikation, Rebecca Mischke ("Anbieterin") gegenüber Unternehmer:innen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen (gemeinsam "Kund:innen"). Entgegenstehende oder abweichende AGB der Kund:innen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin dies schriftlich bestätigt. "Leistungen" sind insbesondere: strategisches Copywriting, Erstellung von Visuals, Kommunikations- und Content‑Strategie, Web‑/UX‑Konzeption und Umsetzung, Website‑Texte, Blogbeiträge und Artikel, Landing Pages, Social Media Marketing (Konzeption und Umsetzung) sowie KI Trainings für Unternehmen.
2. Angebot, Vertragsschluss, Textform
Angebote der Anbieterin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebots (z. B. E‑Mail, E‑Signatur) oder durch Anzahlung gemäß Ziffer 6.2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zumindest der Textform (E‑Mail ausreichend).
3. Mitwirkungspflichten der Kund:innen
Die Kund:innen stellen alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge (z. B. Briefings, Markenrichtlinien, Bild‑/Videomaterial, Logins) vollständig, richtig und fristgerecht bereit. Verzögerungen infolge fehlender, verspäteter oder unzutreffender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen; hierdurch entstehender Mehr‑ oder Warteaufwand ist gesondert zu vergüten. Die Kund:innen gewährleisten, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. erforderliche Nutzungsrechte vorliegen.
4. Leistungsumfang, Projektablauf & Abnahmen
Maßgeblich für Umfang, Deliverables und Timings sind das individuelle Angebot/Leistungs‑Scope und ggf. Leistungsbeschreibungen. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst jedes Copy‑Deliverable eine (1) Korrekturschleife auf Basis eines konsolidierten Feedbacks. Weitere Änderungen gelten als Change Requests (vgl. Ziffer 5). Zwischen‑ und Endabnahmen: Die Anbieterin kann Teilleistungen zur Abnahme vorlegen. Soweit nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vorlage schriftlich wesentliche Mängel gerügt werden, gelten die Leistungen als abgenommen. Leistungsnachweise (z. B. Protokolle, Präsentationen, Textdateien, Freigabelinks) können digital bereitgestellt werden.
5. Change Requests (Leistungsänderungen)
Änderungswünsche nach Angebotsannahme sind der Anbieterin schriftlich mitzuteilen. Die Anbieterin teilt daraufhin Auswirkungen auf Aufwand, Zeitplan und Vergütung mit. Ohne Einigung über die Konditionen ist die Anbieterin nicht verpflichtet, Änderungen umzusetzen; bereits vereinbarte Leistungen laufen weiter.
6. Vergütung, Fälligkeit, Zahlungen
Es gelten die Preise gemäß Angebot (Pauschalen, Pakete oder Tagessätze zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
Standardzahlungen:
Mini-Projekte bis 1000,00 €: 100% nach Leistungserbringung
Darüber hinaus: 50 % bei Projektstart (Rechnung nach Vertragsschluss), 50 % bei Abnahme/Übergabe.
Abweichende Zahlungspläne sind möglich und im Angebot ausgewiesen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; die Anbieterin kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückbehalten. Reise‑/Nebenkosten (z. B. Lizenzen, Transkription, Übersetzung) werden nach Vorabstimmung zusätzlich berechnet.
7. Nutzungsrechte, Urhebervermerke & Referenzen
Alle von der Anbieterin geschaffenen Werke (Texte, Konzepte, Layouts etc.) unterliegen dem Urheberrecht. Mit vollständiger Zahlung erhält die/der Kund:in ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Werken für den im Angebot beschriebenen Zweck, Umfang, Medien und Territorien. Weitergehende Nutzungen (z. B. Adaptionen, zusätzliche Kanäle, Übersetzungen, Lizenzierung an Dritte) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Rohdaten, Arbeitsdateien und nicht ausgewählte Entwürfe verbleiben bei der Anbieterin, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Anbieterin darf Leistungsergebnisse als Referenz (z. B. Portfolio, Website, Vorträge, Social Media) nennen und zeigen; vor Veröffentlichung vertraulicher Informationen wird eine Freigabe eingeholt. Gesetzliche Urheberbenennung erfolgt, sofern branchenüblich oder vereinbart.
8. Rechte Dritter, Freistellung
Für Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Daten) der Kund:innen sind diese verantwortlich. Die Kund:innen stellen die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtsverletzenden Nutzung bereitgestellter Inhalte resultieren.
9. Gewährleistung & Leistungsqualität
Die Anbieterin erbringt Leistungen mit der im professionellen Copywriting/Content Creation/Consulting üblichen Sorgfalt. Erfolgs‑/Ranking‑/Konversionsgarantien werden nicht geschuldet, da Ergebniskennzahlen von externen Faktoren (Markt, Wettbewerb, Algorithmen, Umsetzung durch Kund:innen) abhängen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Abnahme anzuzeigen; bei berechtigter Rüge erfolgt Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
10. Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die Anbieterin nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Haftungshöchstgrenze: Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Anbieterin der Höhe nach begrenzt auf die jeweils vertragliche Netto‑Auftragssumme des betroffenen Projekts. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden und Drittschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei gesetzlicher Produkthaftung.
11. Termine, Verzug, Ausfallhonorar
Terminpläne sind Projektpläne und keine Fixtermine, sofern nicht ausdrücklich als „Fixtermin“ vereinbart. Gerät die Anbieterin in Verzug, ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ausfallhonorar: Kommt es nach Projektstart zu einem Stillstand ohne Verschulden der Anbieterin (z. B. fehlende Zuarbeit über 14 Tage), kann ein Ausfallhonorar von bis zu 20 % der verbleibenden Auftragssumme je angefangenen Monat berechnet werden.
12. Kündigung / Stornierung
Ordentliche Kündigung projektbezogener Verträge ist bis zur Fertigstellung möglich. Bereits erbrachte Leistungen inkl. Vorleistungen und reservierte Kapazitäten sind anteilig zu vergüten; Anzahlungen werden entsprechend verrechnet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Vertraulichkeit & Datenschutz
Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen und Geschäftsgeheimnisse auch über das Vertragsende hinaus. Soweit die Anbieterin für die Kund:innenpersonenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne AVV werden keine personenbezogenen Daten der Kund:innen verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Anbieterin in der jeweils aktuellen Fassung (abrufbar auf der Website).
14. Subunternehmer:innen
Die Anbieterin ist in Ausnahmefällen berechtigt, nach Rücksprache mit dem Vertragspartner, qualifizierte Freelancer:innen/Subunternehmer:innen einzusetzen. Für diese bleibt sie vertragliche Ansprechpartnerin; eine Übertragung wesentlicher Pflichten erfolgt nur unter Wahrung datenschutz‑ und urheberrechtlicher Anforderungen.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Düsseldorf. Die Parteien prüfen vor gerichtlichen Schritten eine Mediation.
16. Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 01.09.2025
FAQ's - Gut zu Wissen
Ist die Zusammenarbeit mit HEALTHComm DSGVO-konform? Ja, absolut. Ich arbeite ausschließlich mit datenschutzsicheren Tools und auf Wunsch mit einem AV-Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) nach DSGVO-Standard. Deine Daten sind bei mir sicher.
Werden bei der Nutzung von KI-Tools personenbezogene Daten verarbeitet? Ich nutze KI-Tools vorrangig für die Effizienz und Ideenfindung, zum Beispiel bei Recherche oder Content-Strukturierung. Hierbei werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Mein Fokus liegt auf dem Zusammenspiel von Künstlicher Intelligenz (KI) und menschlicher Intelligenz (HI).
Berücksichtigt HEALTHComm auch die Vorgaben des neuen EU AI Act (KI-Gesetz)? Absolut. Als Vorreiterin in KI-gestützter Kommunikation behalte ich die Entwicklungen des EU AI Act genau im Blick. Ich stelle sicher, dass der Einsatz von KI in meinen Prozessen transparent, nachvollziehbar und verantwortungsvoll erfolgt, um die zukünftigen Anforderungen an die KI-Nutzung zu erfüllen und dir höchste Sicherheit zu bieten.
Wie stellst du sicher, dass meine Inhalte rechtlich unbedenklich sind, besonders im Gesundheitsbereich? Als Expertin für Gesundheitskommunikation achte ich auf die Einhaltung relevanter Gesetze wie dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und der DSGVO. Ich arbeite sorgfältig und berate dich gerne zu spezifischen Anforderungen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.